Die Feuerwehren sind wie folgt aufgebaut:
Die Feuerwehr besteht aus einer städtischen Abteilungen und dem Feuerwehrverein. Nach dem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) ist die Kommune für den Brandschutz verantwortlich, d.h. die Stadt / Gemeinde ist für die Unterhaltung der Feuerwehr zuständig. Die städtische Abteilung gliedert sich in: Einsatzabteilung, Altersabteilung und die Jugendfeuerwehr. In der Jugendfeuerwehr können Jugendliche im Alter von 10 bis 17 Jahren mitmachen, neben der allgemeinen Jugendarbeit (Zeltlager, Spieleabende, Schwimmbad, Eisbahn, ...), erfolgt eine Vorbereitung auf den Einsatzdienst in der Einsatzabteilung (Feuerwehrtechnik, Feuerdienstvorschriften, ...). Die Einsatzabteilung rückt zu den Einsätzen aus, ihr gehören Frauen und Männer in Alter von 17 bis 60 Jahre an. In der Stadt Eppstein wird die Einsatzabteilung durch die Freiwilligen Feuerwehren der einzelnen Stadtteile gebildet. Die Mitglieder der Einsatzabteilung sind 365 Tage in Jahr, 24 Stunden am Tag einsatzbereit, d.h. die Einsatzabteilung kennt keine Feiertage und keinen "Feierabend". In Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern gibt es eine Berufsfeuerwehr, in Hessen gibt es zur Zeit 7 Berufsfeuerwehren (Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Offenbach, Gießen, Kassel und Fulda). In der Altersabteilung befinden sich alle ehemaligen Mitglieder der Einsatzabteilung, die älter als 60 Jahre sind oder aus gesundheilichen Gründen vorzeitig ausscheiden. Der Alters- und Ehrenabteilung können weiterhin Personen angehören, die sich um den Brandschutz verdient gemacht haben,. Jede Feuerwehr muss einen Feuerwehrausschuß haben. Ihm gehören der Wehrführer, stv. Wehrführer, der Jugendwart, ein Vertreter der Alters- und Ehrenabteilung und je nach Größe ein oder mehrere Beisitzer an. Der Leiter der Gesamt-Feuerwehr oder Stellvertreter (Gemeindebrandinspektor oder Stadtbrandinspektor) ist nicht im Mitglied im Ausschuß, soll allerdings an den Stizungen teilnehmen. Aufgaben des Feuerwehrausschußes: Entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern, berät über feuerwehrtechnische Anschaffungen und Ausbildung, ... Der Wehrführerausschuß (WFA) besteht aus: Stadtbrandinspektor, stv. Stadtbrandinspektor, den Wehrführern, den stv. Wehrführern, Stadtjugendwart, und stv. Stadtjugendwart. Als Vertreter des Magisrates soll der Brandschutzdezernent an Sitzungen teilnehmen. Der WFA berät über alle feuertechnischen Sachfragen, die die Gesamtwehr betreffen und schlägt die Anschaffungen für den Haushaltplan vor. Die Verantwortung für die Feuerwehr hat der Leiter der Feuerwehr (Gemeindebrandinspektor / Stadtbrandinspektor). Der Stadtbrandinspektor, stv. Stadtbrandinspektor, die Wehrführer, die stv. Wehrführer werden von der Stadt ernannt und sind Ehrenbeamte auf Zeit. Neben der städtischen Abteilungen gibt es Feuerwehrvereine, der im Prinzip wie jeder andere Verein aufgebaut ist. Dem Feuerwehrverein gehören die Mitglieder der Jugendfeuerwehr, der Einsatzabteilung, der Ehren- und Altersabteilung, sowie die passiven Mitglieder an. Die Hauptaufgabe des Feuerwehrvereins ist die finanzelle Unterstützung der Einsatzabteilung. Der Feuerwehrverein besitzt einen Vorstand, der sich aus folgenden Mitgliedern zusammen setzt: Vorsitzender, stv. Vorsitzender, Kassieren, Schriftführer und Beisitzern |