Fund von abgestellten Fässern mit unbekanntem Inhalt
1141
Alarmierungszeit :
28.01.2020 um 17:00 Uhr
eingesetzte Kräfte :
Stadtbrandinspektor
Einsatzbericht :
Durch Mitarbeiter des städtischen Bauhofes wurden im nahegelegenen Gewerbegebiet zwei unsachgemäß abgestellte Fässer mit unbekanntem Inhalt aufgefunden. Aufgrund des Geruches der von den Fässern ausging, wurde der Stadtbrandinspektor Mario Metzga alarmiert. Dieser zog zur Beratung den Gefahrgutfachberater des Main-Taunus-Kreises Dr. Schrell hinzu. Da keine unmittelbare Gefahr von den Fässern ausging, war kein weiterer Einsatz der Feuerwehr notwending. Durch ein Entsorgungsfachunternehmen wurden die Behälter abgeholt.
Es wurde der Leitstelle eine Rauchentwicklung an einem Wohngebäude in der Hauptstraße gemeldet. Die Feuerwehr konnte als Ursache ein gelöschtes Feuer im Außenbereich feststellen. Daher war ein weiteres Eingreifen durch die Feuerwehr nicht notwendig. Außer der Feuerwehr waren auch ein Rettungswagen und die Polizei vor Ort.
Bei einem Alleinunfall auf der B455 von Fischbach in Richtung Eppstein wurden 4 Personen schwer verletzt. Zwei der Insassen konnten sich aus eigener Kraft befreien. Eine Mitfahrerin wurde im Bereich der Rücksitze eingeschlossen und wurde durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr befreit. Der schwerverletzte Fahrer war durch das Unfallgeschehen eingeklemmt. Die Feuerwehr konnte ihn mittels hydraulischem Rettungsgerät aus dem Fahrzeug retten. Alle Unfallbeteiligten wurden durch den Rettungsdienst und die anwesenden Notärzte versorgt und in umliegende Krankenhäuser verbracht. Die B455 blieb mehrere Stunden voll gesperrt, die Polizei setzte zur Ermittlung des Unfallherganges einen Hubschrauber ein. Neben den Feuerwehren und der Polizei waren 5 Rettungswagen, 3 Notarztfahrzeuge, der leitende Notarzt des Kreises MTK, der organisatorische Leiter Rettungsdienst sowie der Kreisbrandinspektor vor Ort.
Im Waldbereich wurde eine unklare Rauchentwicklung gemeldet.
Nach Erkundung der Feuerwehr wurde festgestellt, dass es sich um ein genehmigtes und beaufsichtigtes Feuer auf befestigtem Grundstück handelte. Ein Eingreifen der Feuerwehr war nicht nötig.